Auch in unserer Kirchengemeinde ist durch das
Presbyterium ein Gemeindebeirat berufen worden. Die landeskirchlichen
Richtlinien, die es für die Zusammensetzung, die Aufgaben und die
Arbeitsweisen des Gemeindebeirates gibt, sagen:
Der Gemeindebeirat soll bei der Planung und Koordinierung der
Gemeindearbeit, bei der Vorbereitung und Durchführung von
Gemeindeveranstaltungen sowie bei der Beratung von Einzelfragen der
Gemeindearbeit mitwirken. Der Gemeindebeirat kann zur Wahrnehmung dieser
Aufgaben über alle Fragen beraten, die das Leben der Gemeinde berühren.
Der Gemeindebeirat kann dem Presbyterium Vorschläge über die Gestaltung
der Gemeindearbeit machen (Art. 72 KO).
Der Kontakt zwischen Presbyterium und Gemeindebeirat soll durch
regelmäßige Teilnahme und Berichterstattung des Verantwortlichen für den
Gemeindebeirat im Presbyterium gegeben werden. Einmal im Jahr, so sagt
es die Kirchenordnung soll eine gemeinsame Sitzung beider Gremien
stattfinden.
Vorsitzender des Gemeindebeirates: Herr Thinius, (02508) 984044